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Quellen und weiterführende
                                Literatur


                                      •  Binder A., 2021, Energiegemeinschaften und Umsatzsteuer, ÖStZ 2021/251
                                      •  Bundesabgabenordnung - BAO
                                      •  Elektrizitätsabgabegesetz - ElAbgG
                                      •  Genossenschaftsgesetz - GenG
                                      •  Informationsbroschüre Vereine und Steuern des BMF
                                      •  Photovoltaikerlass
                                      •  Steuer-Ratgeber für den Betrieb von Photovoltaikanlagen
                                      •  Umsatzsteuergesetz 1994 - UStG
                                      •  Vereinsgesetz 2002 - VerG
                                      •  Vereinsrichtlinien 2001 - VereinsR



                                Hinweise zu den Fallbeispielen


                                      •  Hierbei handelt es sich um beispielhafte Berechnungen, denen Annahmen zugrunde
                                      liegen. Um innerhalb der jeweiligen EEG Strom zu verkaufen bzw. zu beziehen, müs-
                                      sen Erzeugung und Verbrauch zeitgleich stattfinden.
                                      •  Aufgrund einer Senkung der KÖSt wird angenommen, dass es sich beim Gründungs-
                                      jahr (Jahr 1) um das Jahr 2022 (25 % KÖSt) handelt und beim darauffolgenden Jahr
                                      um das Jahr 2023 (24 % KÖSt).
                                      •  Bei den Fallbeispielen „EEG Familie Huber“ und „EEG Gemeinde Huberdorf“, bei denen
                                      der Jahresumsatz unter 35.000,- Euro liegt, wurde jeweils eine Variante mit und ohne
                                      USt-Optierung betrachtet.
                                      •  Die jeweiligen Preise sind in jeder EEG individuell festzulegen und stellen hier keine
                                      Richtwerte, sondern nur eine beispielhafte Darstellung der steuerlichen Auswirkungen
                                      dar.
                                      •  Im Gründungsjahr werden etwaige Beratungskosten für das Aufsetzen der Vereins-
                                      statuten usw. nicht berücksichtigt.
                                      •  Insbesondere laufende Kosten für einen Verein bzw. eine Genossenschaft können
                                      sehr stark variieren.
                                      •  Bei den angeführten Beträgen handelt es sich um Nettobeträge (also ohne Umsatz-
                                      steuer).








                                Der Ratgeber wurde erstellt von den Energieberatungsstellen der Bundesländer und der
                                Österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften in Zusammenarbeit mit
                                der Ötscherlandtreuhand SteuerberatungsgmbH. Redaktionelle Betreuung: Markus Schwarz,
                                Salzburger Institut für Raumordnung & Wohnen (SIR)


                                Impressum

                                Eigentümer, Herausgeber und Medieninhaber: Österreichische Koordinationsstelle für
                                Energiegemeinschaften | Leopold-Ungar-Platz 2 / Stiege 1 / 4.OG / Top 142 | 1190 Wien,
                                Gestaltung: Iris Scheibler und Wolfgang Seidel (Energieinstitut Vorarlberg)
                                Bildnachweise: Florian Boschitsch (Umschlag), sebra - stock.adobe.com (S. 6), jackfrog - stock.
                                adobe.com (12), puchan - stock.adobe.com (16), Tomasz Zajda - stock.adobe.com (22)
                                Stand: August 2022



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