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Einnahmen & Ausgaben
               Die Einnahmen der EEG Region Hubertal setzen sich aus dem Stromverkauf und dem Entgelt
               für die Überschusseinspeisung zusammen (einmalige Mitgliedsbeiträge sind ausschließlich
               dem Gründungsjahr zuzurechnen).
                     •  Mitgliedsbeiträge/Genossenschaftsanteile: Alle, die an der EEG teilnehmen, sind
                     Genossenschafter:innen und leisten einen einmaligen Genossenschaftsanteil von je
                     1.000,- Euro sowie einen einmaligen Mitgliedsbeitrag von je 50,- Euro. Durch 26 unter-
                     schiedliche Mitglieder ergeben sich in Summe 26.000,- Euro Genossenschaftsanteile
                     und 1.300,- Euro Mitgliedsbeiträge. 28
                     •  Stromverkauf und Entgelt für Überschusseinspeisung: Der Stromverkauf und die
                     Erlöse für die Überschusseinspeisung entsprechen dem Jahresumsatz der EEG
                     und betragen 60.400,- Euro im ersten Jahr (Gründungsjahr) und für das zweite Jahr
                     52.650,- Euro.


               Die Ausgaben der EEG Region Hubertal setzen sich aus Verwaltungsausgaben, Investition/
               Abschreibung, sonstigen Ausgaben und Zinsaufwendungen zusammen.
                     •  Verwaltungsausgaben: Für die Genossenschaftsgründung werden im ersten Jahr
                     Kosten iHv 4.500,- Euro angenommen (inkl. Kosten für Notar). Für die laufende Ab-
                     rechnung zwischen den EEG-Teilnehmer:innen werden jährliche Dienstleister-Kosten
                     von 2.000,- Euro angenommen sowie laufende Kosten von 1.000,- Euro (Kontogebüh-
                     ren, Versicherung, usw.) im Jahr 1 und 3.000,- Euro (inkl. Kosten für Revision) ab Jahr
                     2. Zusammengefasst betragen die Verwaltungsausgaben für das erste Jahr 7.500,-
                     Euro und ab dem zweiten Jahr 5.000,- Euro.
                     •  Investition/Abschreibung: Die eigene Erzeugungsanlage erfordert ein Investitionsvo-
                     lumen von 450.000,- Euro. Unter der Annahme einer Nutzungsdauer von 20 Jahren
                     ergibt sich eine jährliche Abschreibung von 22.500,- Euro.
                     •  Sonstige Ausgaben: Die erhebliche Größe der EEG erfordert Personal, sodass von
                     jährlichen Personalkosten iHv 6.860,- Euro (geringfügige Anstellung von 490,- Euro
                     monatlich) ausgegangen wird.
                     •  Zinsaufwendungen: Die kreditfinanzierte Erzeugungsanlage erfordert jährliche
                     Zinsaufwendungen an das Kreditinstitut. Unter der Annahme eines Kreditvolumens
                     von 450.000,- Euro ergibt sich auf Basis von Kreditrechnern eine Zinsaufwendung von
                     13.440,- Euro im Jahr 1 und im Jahr 2 eine Zinsaufwendung von 12.940,- Euro.

               3.2 Steuerliche Beurteilung EEG Region Hubertal

               Auf Basis des zuvor beschriebenen Fallbeispiels erfolgt an dieser Stelle eine steuerliche
               Beurteilung der EEG Region Hubertal, wobei aufgrund der Umsatzhöhe keine Kleinunterneh-
               merregelung in Frage kommt, dadurch für die EEG eine USt-Pflicht besteht und somit keine
               weiteren Varianten untersucht werden.


               Annahmen
                     •  Bei den Gründungskosten und Verwaltungskosten wird angenommen, dass diese
                     gänzlich 20 % USt unterliegen.
                     •  Die Anschaffungskosten der PV-Anlage betragen (nach Abzug von erhaltenen Zu-
                     schüssen) netto 450.000,- Euro.

               Aufgrund der Höhe der Umsätze unterliegt die EEG Region Hubertal der Umsatzsteuerpflicht,
               was bedeutet, dass zwar alle Ausgaben der USt unterliegen, jedoch eine bezahlte Vorsteuer
               (VSt) in Abzug gebracht werden kann. Folgende Tabelle zeigt über einen Zeitraum von zwei
               Jahren (Gründungsjahr + 1. Betriebsjahr) die E/A-Rechnung sowie die steuerliche Beurtei-
               lung der EEG.


               28 Genossenschaftsanteile und Mitgliedsbeiträge werden nicht pro Zählpunkt, sondern pro Genossenschaftsmitglied entrichtet.


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