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JAHR 1 (2022) JAHR 2 (2023)
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Euro -USt / + VSt * Euro -USt / + VSt *
A. Einnahmen
Mitgliedsbeiträge 1.300,- -260,- 0,- 0,-
Stromverkauf 60.400,- -5.880,- 52.650,- -5.880,-
B. Ausgaben
Strombezug 0,- 0,- 0,- 0,-
Verwaltungsausgaben -7.500,- 1.500,- -5.000,- 1.000,-
Investition/Abschreibung -22.500,- 90.000,- -22.500,- 0,-
Sonstige Ausgaben -6.860,- 0,- -6.860,- 0,-
Zinsaufwendungen -13.440,- 0,- -12.940,- 0,-
Gewinn / Verlust 11.400,- 85.360,- 5.350,- -4.880,-
KÖSt (2022: 25 % und 2023: 24 %) 2.850,- 1.284,-
Gewinn / Verlust nach KÖSt 8.550,- 4.066,-
* - Zahllast / VSt-Überhang
Wie zuvor beschrieben und in der Tabelle dargestellt, setzen sich die Einnahmen aus den
Mitgliedsbeiträgen der EEG-Teilnehmer:innen im Gründungsjahr, dem Stromverkauf an die
EEG-Teilnehmer:innen und dem Entgelt für die Überschusseinspeisung zusammen.
Verwaltungsausgaben, Investition/Abschreibung, sonstigen Ausgaben und Zinsaufwen-
dungen bilden gemeinsam die Ausgaben und unterscheiden sich zwischen den beiden
Jahren nur dahingehend, dass im Gründungsjahr Kosten iHv 4.500,- Euro zusätzlich anfallen,
jedoch im Jahr 2 zusätzliche Kosten von 2.000,- Euro für die Revision der Genossenschaft
angenommen wurden. Als jährliche Abschreibung ist 1/20 der Investition bzw. der Anschaf-
fungskosten anzusetzen. Aufgrund des Investments von 450.000,- Euro ergibt sich somit ein
Betrag von 22.500,- Euro.
Die E/A-Rechnung ergibt für Jahr 1 einen steuerlichen Gewinn von 11.400,- Euro und nach
Abzug der KÖSt (25 %) einen Gewinn iHv 8.550,- Euro. Für Jahr 2 ergibt sich nach Abzug
der KÖSt (24 %) ein Gewinn von 4.066,- Euro. Umsatzsteuerlich ergibt sich für Jahr 1 ein
VSt-Überhang von 85.360,- Euro und für Jahr 2 eine Umsatzsteuerzahllast von 4.880,- Euro.
Die Umsatzsteuerzahllast (USt) errechnet sich einnahmenseitig mit 20 % auf Mitgliedsbei-
träge und auf den Stromverkauf. Am Bsp. der Mitgliedsbeiträge bedeutet dies, dass den
Genossenschaftsmitgliedern in Summe 1.300,- Euro zzgl. 20 % USt in Rechnung gestellt
werden, wobei 1.300,- Euro bei der EEG Region Hubertal als Einnahme verbleiben und 260,-
Euro an USt an das Finanzamt abgeführt werden. Was den Stromverkauf angeht, so betrifft
die Umsatzsteuerzahllast ausschließlich den Stromverkauf an die EEG-Teilnehmer:innen.
Bei den Verwaltungsausgaben sind für die EEG in diesem Fallbeispiel 20 % an USt für alle
subsummierten Kosten aufzuwenden, sodass sich hier im Jahr 1 eine VSt iHv 1.500,- Euro
und im Jahr 2 von 1.000,- Euro errechnet.
Aus umsatzsteuerlicher Sicht kann die gesamte VSt (20 % von 450.000,- Euro) im Jahr 1
geltend gemacht werden, sodass sich hier ein Wert von 90.000,- Euro an VSt ergibt. Sonstige
Ausgaben sowie Zinsaufwendungen sind umsatzsteuerlich nicht relevant.
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