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JAHR 1 (2022)                    JAHR 2 (2023)
             Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
                                               Euro         -USt / + VSt *      Euro         -USt / + VSt *
             A. Einnahmen
             Mitgliedsbeiträge                1.300,-          -260,-           0,-              0,-
             Stromverkauf                     60.400,-        -5.880,-        52.650,-         -5.880,-
             B. Ausgaben
             Strombezug                         0,-             0,-             0,-              0,-
             Verwaltungsausgaben              -7.500,-        1.500,-          -5.000,-        1.000,-
             Investition/Abschreibung        -22.500,-        90.000,-        -22.500,-          0,-
             Sonstige Ausgaben                -6.860,-          0,-            -6.860,-          0,-
             Zinsaufwendungen                -13.440,-          0,-           -12.940,-          0,-
             Gewinn / Verlust                 11.400,-        85.360,-         5.350,-         -4.880,-
             KÖSt (2022: 25 % und 2023: 24 %)  2.850,-                         1.284,-
             Gewinn / Verlust nach KÖSt       8.550,-                          4.066,-
             * - Zahllast / VSt-Überhang



                                Wie zuvor beschrieben und in der Tabelle dargestellt, setzen sich die Einnahmen aus den
                                Mitgliedsbeiträgen der EEG-Teilnehmer:innen im Gründungsjahr, dem Stromverkauf an die
                                EEG-Teilnehmer:innen und dem Entgelt für die Überschusseinspeisung zusammen.


                                Verwaltungsausgaben, Investition/Abschreibung, sonstigen Ausgaben und Zinsaufwen-
                                dungen bilden gemeinsam die Ausgaben und unterscheiden sich zwischen den beiden
                                Jahren nur dahingehend, dass im Gründungsjahr Kosten iHv 4.500,- Euro zusätzlich anfallen,
                                jedoch im Jahr 2 zusätzliche Kosten von 2.000,- Euro für die Revision der Genossenschaft
                                angenommen wurden. Als jährliche Abschreibung ist 1/20 der Investition bzw. der Anschaf-
                                fungskosten anzusetzen. Aufgrund des Investments von 450.000,- Euro ergibt sich somit ein
                                Betrag von 22.500,- Euro.

                                Die E/A-Rechnung ergibt für Jahr 1 einen steuerlichen Gewinn von 11.400,- Euro und nach
                                Abzug der KÖSt (25 %) einen Gewinn iHv 8.550,- Euro. Für Jahr 2 ergibt sich nach Abzug
                                der KÖSt (24 %) ein Gewinn von 4.066,- Euro.  Umsatzsteuerlich ergibt sich für Jahr 1 ein
                                VSt-Überhang von 85.360,- Euro und für Jahr 2 eine Umsatzsteuerzahllast von 4.880,- Euro.


                                Die Umsatzsteuerzahllast (USt) errechnet sich einnahmenseitig mit 20 % auf Mitgliedsbei-
                                träge und auf den Stromverkauf. Am Bsp. der Mitgliedsbeiträge bedeutet dies, dass den
                                Genossenschaftsmitgliedern in Summe 1.300,- Euro zzgl. 20 % USt in Rechnung gestellt
                                werden, wobei 1.300,- Euro bei der EEG Region Hubertal als Einnahme verbleiben und 260,-
                                Euro an USt an das Finanzamt abgeführt werden. Was den Stromverkauf angeht, so betrifft
                                die Umsatzsteuerzahllast ausschließlich den Stromverkauf an die EEG-Teilnehmer:innen.
                                Bei den Verwaltungsausgaben sind für die EEG in diesem Fallbeispiel 20 % an USt für alle
                                subsummierten Kosten aufzuwenden, sodass sich hier im Jahr 1 eine VSt iHv 1.500,- Euro
                                und im Jahr 2 von 1.000,- Euro errechnet.

                                Aus umsatzsteuerlicher Sicht kann die gesamte VSt (20 % von 450.000,- Euro) im Jahr 1
                                geltend gemacht werden, sodass sich hier ein Wert von 90.000,- Euro an VSt ergibt. Sonstige
                                Ausgaben sowie Zinsaufwendungen sind umsatzsteuerlich nicht relevant.








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