Page 39 - Rechtformen
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Vorstand halten muss, oder selbst die Entgelte festlegen. Laut der Vereinbarung zur Kostentragung
                                   (§ 16d Abs. 3 Z. 2 ElWOG) muss jede EEG eine Vereinbarung darüber treffen, wie die Kostenbeteili-
                                   gung erfolgt. Dies kann z.B. durch die Festlegung eines „Tariffindung-Modells“ erfolgen oder direkt
                                   in Einzel-/Mehrparteienvereinbarungen bestimmt werden.
                                63  Ein Unternehmen gilt als Großunternehmen und ist dann von der Teilnahme an einer EEG ausge-
                                   schlossen, wenn: die Mitarbeiter.innen-Zahl ≥ 250 und der Jahresumsatz > 50 Mio. EUR beträgt oder
                                   die Jahresbilanzsumme 43 Mio. EUR übersteigt





















































                                Der Ratgeber wurde erstellt von den Energieberatungsstellen der Bundesländer und der
                                Österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften. Redaktionelle Betreuung:
                                Markus Schwarz, Bernhard Gugg und Fionn Herold vom Salzburger Institut für Raumordnung
                                & Wohnen (SIR) sowie Patrick Fuchs von der Österreichischen Koordinationsstelle für Ener-
                                giegemeinschaften.

                                Impressum

                                Eigentümer, Herausgeber und Medieninhaber: Österreichische Koordinationsstelle für
                                Energiegemeinschaften | Leopold-Ungar-Platz 2 / Stiege 1 / 4.OG / Top 142 | 1190 Wien,
                                Gestaltung: Iris Scheibler und Wolfgang Seidel (Energieinstitut Vorarlberg)
                                Bildnachweise: Florian Boschitsch (Umschlag), Cajetan Perwein (S. 3), APA Grafik (S. 6), BrAt82 -
                                stock.adobe.com (S. 10), loreanto - stock.adobe.com (12), Markus Gmeiner (S. 18), r_tree - stock.
                                adobe.com (S. 25), jackfrog - stock.adobe.com (S. 26)
                                Stand: Dezember 2022
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