Page 34 - Rechtformen
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Anhang
Weitere wichtige Auswahlkriterien zur Rechtsform
1. Erfüllung der rechtlichen Vorgaben von EAG und EIWOG
a. Kernzweck darf nicht im Streben nach Gewinn liegen
b. Freiwilligkeit und Offenheit
c. Im Falle von Privatunternehmen dürfen diese eine gewisse Größe nicht über-
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schreiten und die Teilnahme darf nicht deren gewerbliche oder berufliche Haupttä-
tigkeit sein
d. Die EEG umfasst mindestens zwei oder mehr Mitglieder
e. Die Mitglieder befinden sich – bei rein auf elektrische Energie ausgerichteten EEG –
im gemeinsamen Nahebereich
2. Art der EEG
a. Künftige Größenordnung der EEG (Anzahl der Gesellschafter:innen, Anzahl der
Teilnehmenden, installierte Leistung, Verbrauchsgröße)
b. Potential bezüglich dezentraler Wärmeversorgung und Dekarbonisierung.
c. Implementierung weiterer Technologien und / oder Geschäftsmodelle (z. B. Elekt-
romobilität)
3. Wachstumsperspektive der EEG
a. Künftige Größenordnung der EEG
b. Potenzial hinsichtlich Wärmeversorgung und weiterem Ausbau
4. Handlungsfähigkeit und Entscheidungsstruktur
a. Anzahl der Gesellschafter:innen
b. Modalitäten der Beschlussfassung
c. Regeln der Kontrolle (z.B. Revision bei Genossenschaften)
5. Üblichkeit der Rechtsform
a. Erfahrungen der Gründer:innen mit bestimmten Rechtsformen
b. Bestehende Strukturen und Ressourcen der Gründer:innen (Abwicklung, Verwal-
tung, Betreuung von Teilnehmenden usw.
6. Finanzierungsbedarf und Finanzierungsart
a. „Üblichkeit“ der Rechtsform für die angestrebte Finanzierungs-/und Sicherheites-
truktur
b. Bankability-Voraussetzungen (Sicherheiten, Stabilität, Cash-Flow-Planung etc.)
7. Gründungskosten, laufende Kosten, Steuern und Abgaben, Fragen der Haftung
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