Page 33 - Rechtformen
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Auch über den Vorschlag des Vorstands über die Höhe der Energie(bezugs-)preise wird in
der Generalversammlung abgestimmt. Der Vorstand entscheidet sich die Abrechnung der
EEG einem Dienstleister zu übergeben. Die notwendigen Verträge müssen von mindestens
zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet werden. Steuerliche Fragen lesen Sie im EEG-Rat-
geber „Steuern und Abgaben“ nach.
Quellen & weiterführende
Informationen
• www.energiegemeinschaften.gv.at/download-bereich/
• www.pv-gemeinschaft.at/energiegemeinschaften/
• www.e-control.at/energiegemeinschaften
• www.energiegemeinschaft.at/
• www.umweltfoerderung.at/betriebe/energiegemeinschaften.html
• www.pvaustria.at/eag-energiegemeinschaften/
• Vereinsgesetz 2002 - VerG
• Genossenschaftsgesetz - GenG
• Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz - EAG
• Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz - ElWOG
• Celka S. Kitzmüller K., 2021. Rechtsfragen zur Gründung und Umsetzung von Energiegemein-
schaften. IEWT, TU Wien.
• Webinar „Passende Rechtsform für Ihre Erneuerbare Energiegemeinschaft“ am 07.03.2022
(www.youtu.be/THwyjstwZ-M) mit Eva Dvorak und Florian Stangl.Hartlieb et. al., 2022. Gemein-
de in der Energiewende. Schriftenreihe Recht & Finanzen für Gemeinden 01-02/2022.
Und zum Schluss
Für Verständnisfragen zum Ratgeber wenden Sie sich an die EEG-Beratungs-
stelle in Ihrem Bundesland. Mehr Informationen sowie weitergehende FAQs
und die Kontakte der Ansprechpartner:innen in Ihrem Bundesland finden Sie
auf www.energiegemeinschaften.gv.at.
Bei weiterführenden fachlichen Fragen wird Ihnen die Beratung durch eine
Rechtsexpertin bzw. einen Rechtsexperten empfohlen.
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