Page 30 - Rechtformen
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Gründung als Verein


               Die Gründung als Verein verläuft ähnlich wie bei „Familie Huber“ im oben angeführten
               Beispiel. Bei der jeweiligen Vereinsbehörde wird der Verein gegründet, die Kosten sind ver-
               gleichsweise niedrig. Die Gründungskosten unterscheiden sich prinzipiell nicht, egal, ob ein
               kleiner oder ein größerer Verein gegründet wird. Bei größeren Vereinen sollte aber bereits bei
               der Gründung berücksichtigt werden, dass sich zusätzliche Arbeitsaufwände – z. B. durch
               veränderte Anforderungen der Rechnungslegung – ergeben können.

               Prinzipiell kann der Ein- und Austritt neuer Mitglieder bei Vereinen formlos erfolgen. Die EEG
               Gemeinde Huberdorf legt aber in den Statuten fest, dass eine schriftliche Form notwendig
               ist und der Vorstand über die Neuaufnahme von Mitgliedern entscheidet. Aufgabe des Vor-
               stands ist es, darauf zu achten, dass die Aufnahme neuer Mitglieder nicht zu gravierenden
               Veränderungen bei den Energiemengen für die bestehenden Teilnehmer:innen führt.


               Die Frage, wie über das Entgelt für Verbrauch und Einspeisung innerhalb der EEG entschieden
               wird, kann in den Statuten unterschiedlich geregelt werden. Die Gemeinde Huberdorf hat
               sich im Sinne einer raschen Entscheidungsfindung für folgendes Modell  entschieden: Der
                                                                        62
               Vorstand präsentiert bei der Mitgliederversammlung Vorschläge zur Entgeltgestaltung für
               den Verbrauch bzw. die Einspeisung von Energie aus der bzw. in die EEG. Die Mitgliederver-
               sammlung kann diese im Anschluss genehmigen oder über selbst eingebrachte Vorschläge
               entscheiden.
               Kosten als Verein


               Der erhöhte Arbeitsaufwand und die Notwendigkeit, jemanden dafür zu bezahlen, erhöht die
               Kosten eines größeren Vereins. Diese bleiben aber immer noch unter jenen einer Genos-
               senschaft. Die zusätzlichen Kosten werden mit ca. 1.000 EUR jährlich angenommen und
               beinhalten laufende Verwaltungsausgaben (Steuererklärung, Organisation von Vereinssit-
               zungen, laufende Abrechnung zwischen den EEG-Teilnehmern, usw.). Um das größere Risiko
               und die höheren Kontotransaktionen bei diesem Verein abzudecken, fallen jährlich Kosten
               für zusätzliche Kontogebühren und eine Haftpflichtversicherung an, die sich auf 200 EUR
               belaufen.

               Betrieb als Verein

               Der Betrieb als Verein läuft ähnlich ab wie bei dem Beispiel der Familie Huber, wobei höhere
               Kosten durch die Anstellung einer Person zur Verwaltung des Vereins entstehen. Neben dem
               Vorstand bestellt die EEG eine Geschäftsführer:in, die für die operative Administration des
               Vereins zuständig ist. Die Zuständigkeiten der Geschäftsführung wird möglichst konkret in
               den Statuten festgelegt. Die Geschäftsführung kümmert sich um den formalen Ablauf wäh-
               rend des Vereinsjahres. Dazu zählen verschiedene Aufgaben (Steuererklärung, Organisation
               von Vereinssitzungen, laufende Abrechnung zwischen den EEG-Teilnehmern, usw.).

               Aus Sicht des Vereinsgesetzes unterscheidet sich das Beispiel „Gemeinde Huberdorf“ nicht
               vom vorherigen Beispiel „Familie Huber“. Allerdings wären bei hohen Umsätzen andere
               Prüfungsbedingungen schlagend. Im vorliegenden Beispiel werden die relevanten Grenzwer-
               te (siehe Tabelle 3) jedoch nicht überschritten, weshalb weiterhin eine Prüfung durch die
               vereinsinternen Rechnungsprüfer:innen möglich ist (es kann aber auch davon abgewichen
               werden). Eine Wirtschaftsprüfung ist theoretisch möglich, muss aber nicht angewendet
               werden.







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