Page 25 - Rechtformen
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Welche Aspekte sind über die Statuten/Satzungen hinaus zu
beachten?
Zusammen mit vereins- bzw. genossenschaftsrechtlichen Vorgaben sind weitere Vereinba-
rungen und Aspekte zu beachten, die aber nicht in den Statuten/der Satzung selbst festge-
halten werden müssen (siehe Abbildung 1):
§ 16d-Vereinbarung („Energie und Leistungsbezugsvereinbarung“)
• inhaltliche Festlegungen: Anteil am EEG-Strom, Kostentragung, Haftung
Vereinbarung zu Bestandsanlagen
Datenschutz
• Einwilligung
• Datenverarbeitungsverzeichnis
• Datenschutzinformation
• Sonstiges
Allenfalls: Vereinbarungen mit Vertragspartnern und Dienstleistern
• Anmietung von Anlagen
• Abrechnungsdienstleistung
• Betriebsführung und Wartung
• Sonstiges
Information an bzw. Vereinbarung mit dem Vertragsnetzpartner (VNB)
Gegebenenfalls „Tarifordnung“ durch Mitgliederversammlung
• faire Preisgestaltung
• Gleichbehandlung der Mitglieder
• soziale Kriterien der Preisgestaltung
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