Page 25 - Rechtformen
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Welche Aspekte sind über die Statuten/Satzungen hinaus zu
                                beachten?


                                Zusammen mit vereins- bzw. genossenschaftsrechtlichen Vorgaben sind weitere Vereinba-
                                rungen und Aspekte zu beachten, die aber nicht in den Statuten/der Satzung selbst festge-
                                halten werden müssen (siehe Abbildung 1):

                                § 16d-Vereinbarung („Energie und Leistungsbezugsvereinbarung“)
                                      •  inhaltliche Festlegungen: Anteil am EEG-Strom, Kostentragung, Haftung
                                Vereinbarung zu Bestandsanlagen
                                Datenschutz
                                      •  Einwilligung
                                      •  Datenverarbeitungsverzeichnis
                                      •  Datenschutzinformation
                                      •  Sonstiges
                                Allenfalls: Vereinbarungen mit Vertragspartnern und Dienstleistern
                                      •  Anmietung von Anlagen
                                      •  Abrechnungsdienstleistung
                                      •  Betriebsführung und Wartung
                                      •  Sonstiges
                                Information an bzw. Vereinbarung mit dem Vertragsnetzpartner (VNB)
                                Gegebenenfalls „Tarifordnung“ durch Mitgliederversammlung
                                      •  faire Preisgestaltung
                                      •  Gleichbehandlung der Mitglieder
                                      •  soziale Kriterien der Preisgestaltung












































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