Page 24 - Rechtformen
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Weitere Aspekte
Tabellarische Gegenüberstellung Verein - Genossenschaft
Verein Genossenschaft
Typisch für • reine Haushalts-EEG • verschiedene Mitglieder
• kleine bis mittlere EEG • mittlere bis große EEG
Gründungsauf- • Vereinsstatuten, • Satzung und Wirtschaftlichkeitsprüfung gemeinsam
wand • Bewilligung durch Vereinsbehörde mit Revisionsverband
• Eintragung in Firmenbuch
Kosten • gering (siehe Tabelle 1) • mittel (siehe Tabelle 1)
Organe • Mitgliederversammlung, Leitungsorgan, Rech- • Generalversammlung, Vorstand, Aufsichtsrat,
nungsprüfer:innen • Prüfung durch Revisionsverband (extern)
(evtl. Abschlussprüfer:innen)
Haftung • Im Regelfall haften die Mitglieder nicht für den • Kann sowohl mit beschränkter oder mit unbe-
Verein, sondern der Verein haftet mit seinem schränkter Haftung errichtet werden. Im Fall einer
Vereinsvermögen. Dabei ist ein Totalverlust der beschränkten Haftung wird die Höhe der Haftungs-
Mitgliedsbeiträge möglich. summe in der Satzung festgelegt und orientiert sich
am x-fachen des Geschäftsanteils. Z. B.: Beträgt der
Geschäftsanteil 100,- und die Haftung wird auf das
Einfache des Geschäftsanteils festgesetzt, dann
haftet das einzelne Mitglied mit maximal 200,-
Rechnungslegung- • Je nach Größe des Vereins nur eine jährliche • Erstellung eines Jahresabschlusses bestehend aus
Gewinnermittlung Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung (inkl. Vermö- Bilanz und GuV 61
gensübersicht) oder weitere Anforderungen bei
größeren Vereinen (siehe Tabelle 3)
Gewinn • Möglich, Ausschüttung an Mitglieder nicht möglich; • theoretisch möglich
nur Einsatz im Sinne des Vereinszwecks und zur • Die Förderung der Mitglieder sowie eine Nicht-Ge-
Deckung laufender Kosten winnorientierung sind neben dem Genossenschafts-
• ideeller Zweck und Nicht-Gewinnorientierung sind gesetz durch die energierechtlichen Vorgaben
durch das Vereinsgesetz und energierechtliche definiert.
Auflagen vorgegeben
Prüfung • Verpflichtende Rechnungsprüfung (meist durch • Vorab-Prüfung der Wirtschaftlichkeit bei einem
Vereinsmitglieder) Genossenschaftsverband
• Verpflichtende Wirtschaftsprüfung nur bei großen • Verpflichtende Revision zweijährig bei einem Genos-
Vereinen notwendig senschaftsverband
Steuern • 25 % Körperschaftssteuer auf Gewinne • 25 % Körperschaftssteuer auf Gewinne
• einmaliger Gewinnfreibetrag 10.000,- • einmaliger Gewinnfreibetrag 10.000,-
• 25 %-27,5 % Kapitalertragssteuer • 25 %-27,5 % Kapitalertragssteuer
• auf Zinserträge je nach Anlageform • auf Zinserträge je nach Anlageform
• 25 % Sozialversicherungspflicht • 25 % Sozialversicherungspflicht
• für angestellte Personen im Verein • wenn z. B. Vorstand hauptamtlich tätig
• Begünstigungen (KöSt, USt.) möglich, aber unwahr- • keine Mindest-KöSt. (wie z. B. bei GmbH)
scheinlich (siehe S. 12 Box „Vertiefung“ - Gemein-
nützigkeit). Keine Mindest-KöSt vorgeschrieben.
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