Page 24 - Rechtformen
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Weitere Aspekte







               Tabellarische Gegenüberstellung Verein - Genossenschaft


                                Verein                                Genossenschaft

                Typisch für        • reine Haushalts-EEG                 • verschiedene Mitglieder
                                   • kleine bis mittlere EEG             • mittlere bis große EEG
                Gründungsauf-      • Vereinsstatuten,                    • Satzung und Wirtschaftlichkeitsprüfung gemeinsam
                wand               • Bewilligung durch Vereinsbehörde   mit Revisionsverband
                                                                         • Eintragung in Firmenbuch
                Kosten             • gering (siehe Tabelle 1)            • mittel (siehe Tabelle 1)
                Organe             • Mitgliederversammlung, Leitungsorgan, Rech-    • Generalversammlung, Vorstand, Aufsichtsrat,
                                  nungsprüfer:innen                      • Prüfung durch Revisionsverband (extern)
                                  (evtl. Abschlussprüfer:innen)
                Haftung            • Im Regelfall haften die Mitglieder nicht für den     • Kann sowohl mit beschränkter oder mit unbe-
                                  Verein, sondern der Verein haftet mit seinem   schränkter Haftung errichtet werden. Im Fall einer
                                  Vereinsvermögen. Dabei ist ein Totalverlust der   beschränkten Haftung wird die Höhe der Haftungs-
                                  Mitgliedsbeiträge möglich.            summe in der Satzung festgelegt und orientiert sich
                                                                        am x-fachen des Geschäftsanteils. Z. B.: Beträgt der
                                                                        Geschäftsanteil 100,- und die Haftung wird auf das
                                                                        Einfache des Geschäftsanteils festgesetzt, dann
                                                                        haftet das einzelne Mitglied mit maximal 200,-
                Rechnungslegung-    • Je nach Größe des Vereins nur eine jährliche     • Erstellung eines Jahresabschlusses bestehend aus
                Gewinnermittlung  Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung (inkl. Vermö-  Bilanz und GuV 61
                                  gensübersicht) oder weitere Anforderungen bei
                                  größeren Vereinen (siehe Tabelle 3)
                Gewinn             • Möglich, Ausschüttung an Mitglieder nicht möglich;  • theoretisch möglich

                                  nur Einsatz im Sinne des Vereinszwecks und zur     • Die Förderung der Mitglieder sowie eine Nicht-Ge-
                                  Deckung laufender Kosten              winnorientierung sind neben dem Genossenschafts-
                                   • ideeller Zweck und Nicht-Gewinnorientierung sind   gesetz durch die energierechtlichen Vorgaben
                                  durch das Vereinsgesetz und energierechtliche   definiert.
                                  Auflagen vorgegeben

                Prüfung            • Verpflichtende Rechnungsprüfung (meist durch     • Vorab-Prüfung der Wirtschaftlichkeit bei einem
                                  Vereinsmitglieder)                    Genossenschaftsverband
                                   • Verpflichtende Wirtschaftsprüfung nur bei großen     • Verpflichtende Revision zweijährig bei einem Genos-
                                  Vereinen notwendig                    senschaftsverband
                Steuern            • 25 % Körperschaftssteuer auf Gewinne    • 25 % Körperschaftssteuer auf Gewinne
                                   • einmaliger Gewinnfreibetrag 10.000,-    • einmaliger Gewinnfreibetrag 10.000,-
                                   • 25 %-27,5 % Kapitalertragssteuer    • 25 %-27,5 % Kapitalertragssteuer
                                   • auf Zinserträge je nach Anlageform    • auf Zinserträge je nach Anlageform
                                   • 25 % Sozialversicherungspflicht     • 25 % Sozialversicherungspflicht
                                   • für angestellte Personen im Verein    • wenn z. B. Vorstand hauptamtlich tätig
                                   • Begünstigungen (KöSt, USt.) möglich, aber unwahr-    • keine Mindest-KöSt. (wie z. B. bei GmbH)
                                  scheinlich (siehe S. 12 Box „Vertiefung“ - Gemein-
                                  nützigkeit). Keine Mindest-KöSt vorgeschrieben.





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