Page 23 - Rechtformen
P. 23

Welche Vor- und Nachteile hat die Rechtsform Genossen-
                                schaft?

                                Vorteile
                                      •  erhöhte Sicherheit durch regelmäßige Revision mind. alle zwei Jahre
                                      •  Möglichkeit der beschränkten Haftung der Mitglieder mit dem x-fachen Betrag ihres
                                      Geschäftsanteiles
                                      •  professionelle Beratung durch einen Revisionsverband in allen Angelegenheiten
                                      •  kein fixes Mindestkapital wie etwa bei einer GmbH
                                      •  relativ geringe Gründungskosten, wenn auch mehr als bei einem Verein
                                      (siehe Tabelle 1)
                                      •  laufender Rechtsformaufwand relativ gering, wenn auch mehr als bei einem Verein
                                      •  Satzung im gesetzlichen Rahmen kann relativ flexibel gestaltet werden
                                      •  Zusammenführung von bestehenden EEG in eine Genossenschaft möglich
                                      •  Möglichkeit der Auslegung des Stimmrechts als Kopf- oder Kapitalstimmrecht
                                      •  einfacher Ein- und Austritt von Mitgliedern

                                Nachteile
                                      •  für kleinere EEG weniger geeignet, u.a. fallen höhere Kosten als beim Verein an






                                  Eignung Genossenschaften


                                  Insgesamt kann die Genossenschaft besonders dann als ideale Rechtsform für EEG
                                  gesehen werden, wenn es sich um einen größeren, durchmischten Mitgliederkreis han-
                                  delt. Auch der Gesamtstromverbrauch bzw. die Erzeugungsleistung sollten eine gewisse
                                  Größe aufweisen, um den gesteigerten finanziellen und organisatorischen Aufwand
                                  einer Genossenschaft zu rechtfertigen und die Wirtschaftlichkeit der EEG zu gewähr-
                                  leisten. Damit die Rechtsform einer Genossenschaft in Frage kommt sollte - laut
                                  Schätzungen eines Revisionsverbandes - der Gesamtstromverbrauch der EEG ca.
                                  80.000 kWh/Jahr ausmachen und/oder die Erzeugungsleistung mindestens 200 kWp
                                  betragen.


































                                                                                                         23
   18   19   20   21   22   23   24   25   26   27   28