Page 19 - Rechtformen
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In Österreich haben Genossenschaften schon seit 130 Jahren Bestand und operieren
als erfolgreiche Unternehmen. Gerade in instabilen Zeiten wie diesen gewinnt die Ge-
nossenschaft wieder an Interesse. In Österreich existieren rund 1.800 Genossenschaf-
ten mit insgesamt rund drei Millionen Mitgliedern.
Gesetzlich sind die Genossenschaften im Genossenschaftsgesetz (GenG) geregelt.
Genossenschaften sind demnach Personenvereinigungen mit eigener Rechtspersön-
lichkeit. Wesentlich ist die offene Mitgliederzahl und die flexible Mitgliederstruktur
mit einem jederzeit möglichen Ein- bzw. Austritt. Im Fokus einer Genossenschaft
steht immer die Mitgliederförderung.
Kurz und bündig
Eine Genossenschaft dient im Wesentlichen der Förderung des Erwerbes oder der Wirt-
schaft ihrer Mitglieder, wie z. B. durch Kredit-, Einkauf-, Wohnungs-, oder auch Energiege-
nossenschaften. Es gilt das Prinzip: Selbsthilfe, Selbstverantwortung, Selbstverwaltung.
Der Förderauftrag und die Umsetzung im regionalen Kontext stehen im Vordergrund,
nicht die Gewinnmaximierung. 54
Welche Besonderheiten gibt es bei EEG-Genossenschaften?
Im Gegensatz zu Vereinen ist die Gründung einer Genossenschaft mit größeren Aufwänden
verbunden und nicht ohne einen Revisionsverband möglich. Dieser überprüft in einem ersten
Schritt die allgemeine Wirtschaftlichkeit der EEG vor der Gründung. Wie aber läuft eine solche
Prüfung ab? In Abstimmung mit einem Revisionsverband fließen folgende Aspekte in die
Prüfung mit ein:
Datenblätter der EEG
• Anlagengröße in kWp
• Investitionskosten in Euro/kWp*
• Stromerzeugung in MWh p.a.
• Strompreis in ct/kWh
• Geschäftsanteil pro Mitglied
• Anzahl Mitglieder
Investitionsplan*
AfA (Absetzungen und Abnutzungen)
Finanzierungsplan*
Wirtschaftlichkeit
Liquidität
Gegebenenfalls ein „Quick-Check“
• wird von einzelnen Revisionsverbänden angeboten
* Nicht zwingend erforderlich, sondern nur notwendig, falls die EEG Investitionen tätigt, neue
Anlagen fremdfinanziert bzw. Kredite zu bedienen hat.
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