Page 16 - Rechtformen
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So können EEG im Zuge ihrer Tätigkeiten Einnahmen lukrieren – z. B. durch den Verkauf
               von Überschussenergie , oder Dienstleistungen – und prinzipiell Gewinne erzielen. Diese
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               werden durch das EAG sowie das Vereinsgesetz insofern eingeschränkt, dass es sich bei
               den Gewinnen um einen Nebenzweck handeln muss und diese nur im Sinne der Vereinssta-
               tuten eingesetzt werden dürfen. Eine Ausschüttung von Gewinnen an die Mitglieder ist bei
               Vereinen insofern nicht möglich.

               In der Praxis wird sich der Verein über Kostenbeiträge und Abgeltungen für den bezogenen
               Strom finanzieren. Möglich ist aber auch die ausschließliche Finanzierung durch Mitglieds-
               beiträge, Spenden, Subventionen oder Sponsoring.


                                                                                                 Tipp



                                                                                               Ein erzielter Gewinn
                 Achtung                                                                      darf im Sinne des Ver-
                                                                                             einszwecks verwendet
                 Nimmt die EEG ein zu gewinnorientiertes Design an, kann dies der ideellen Orientierung   werden. Daher ist
                 der EEG entgegenstehen und unter Umständen zu Problemen mit der Regulierungs- oder   anzuraten, diesen Zweck
                 Vereinsbehörde führen - und im Extremfall die Auflösung des Vereins zur Folge haben.   weiter als rein auf die
                 Da EEG noch ein recht neues Thema darstellen, sind diesbezügliche viele Fragen offen   Erzeugung, Verbrauch,
                 und keine entsprechende Judikatur vorhanden. Vorstellbare Beispiele für ein zu gewin-  Speicherung und
                 norientiertes Design einer EEG könnten z. B. sein:                         Verkauf von Strom und/
                      •  Die Koppelung der Energiepreise der EEG an Marktpreise (z. B. gebunden an den   oder Wärme zu fassen,
                       Strompreisindex) oder                                                 damit die Gewinne brei-
                      •  wenn der überwiegende Anteil der innerhalb der EEG erzeugten Energie über   ter innerhalb des Vereins
                       einen längeren Zeitraum an einen Energieversorger bzw. die OeMAG eingespeist   verwendet werden kön-
                       und nicht innerhalb der EEG genutzt wird.                            nen. Anfallende Steuern
                                                                                             und weitere steuerliche
                                                                                                Fragen können im
                                                                                             EEG-Ratgeber „Steuern
                                                                                            und Abgaben“ nachgele-
                                                                                                    sen werden.




                                klein                   mittel                    groß

                Regelung in     § 21 VerG                § 22 Abs. 1 VerG         § 22 Abs. 2 VerG
                Gewöhnliche Ein-  Bis € 1 Mio.           Über €1 Mio. bis € 3 Mio.  Über € 3 Mio.
                nahmen/Ausgaben  Bis € 1 Mio.            Bis € 1 Mio.             Bis € 1 Mio.
                Publikumsspenden
                Rechnungslegung/  Einnahmen-Ausgaben-Rechnung,  Bilanz, Gewinn- und Verlustrech-  Bilanz, Gewinn, und Verlustrechnung,
                Gewinnermittlung  Vermögensübersicht     nung (§§ 193-216 UGB)    Anhang (§ 22 Abs. 2 VerG und §§
                                                                                  190-242 UGB

                Rechnungsjahr   Ein vom Kalenderjahr abweichen-  Ein vom Kalenderjahr abweichen-  Ein vom Kalenderjahr abweichen-
                Kontrolle       des Rechnungsjahr ist möglich.  des Rechnungsjahr ist möglich.  des Rechnungsjahr ist möglich.
                                Zwei Rechnungsprüfer:innen  Zwei Rechnungsprüfer:innen  Abschlussprüfer:in übernimmt
                                                                                  die Aufgaben der
                                                                                  Rechnungsprüfer:innen

                                   Tabelle 3: Vereinsgröße und gesetzliche Rechnungslegungs-/Gewinnermittlungspflichten,
                                   Quelle: KSW 2021





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