Page 14 - Rechtformen
P. 14

Übermittlung eines positiven Bescheides („Einladung zur Aufnahme der Vereinstätigkeit“)
               durch die Vereinsbehörde entstanden und darf seine Tätigkeit aufnehmen. Für die schrift-
               liche Anzeige der Errichtung des Vereins bei der Vereinsbehörde sind folgende Unterlagen
               der Gründer:innen notwendig: Vor- & Zuname, Geburtsdatum, Geburtsort, Zustelladresse,
               unterschriebene Errichtungsanzeige sowie ein Exemplar der Statuten. Sind die organschaft-
               lichen Vertreter:innen des Vereins bereits gewählt, kann dies auch direkt der Vereinsbehörde
               mitgeteilt werden.

               Mit Einlangen der Errichtungsanzeige hat die Behörde vier bzw. sechs Wochen Zeit, um
               Nachbesserungen zu verlangen, die Gründung zu verweigern bzw. einen Bescheid zur Auf-
               nahme der Vereinstätigkeit auszustellen . Bei einem positiven Bescheid trägt die Behörde
                                               38
               anschließend den neuen Verein im lokalen und zentralen Vereinsregister ein. Der Verein
               muss nun innerhalb eines Jahres die organschaftlichen Vertreter:innen bestellen und dies
               der Vereinsbehörde bekannt geben .
                                           39
               Nach Entstehung wird eine Kopie der geltenden Statuten, ein Auszug aus dem zentralen
               Vereinsregister sowie ein Erlagschein mit den Verfahrenskosten übermittelt - maximal sind
               aktuell (Stand: November 2022) €42,60.- für Errichtung und Entstehung zu zahlen.Mehr zur
               Mehr Infos zur Gründung siehe Webtipp am Ende der folgenden Seite.

               Was kann (muss) in den Vereinsstatuten festgehalten werden?


               Die Statuten bilden die Grundlage der Organisation eines Vereins. Die Gestaltung der Orga-
               nisation steht den Gründer:innen des Vereins im Rahmen der Gesetze frei. Folgende Punkte
               müssen u.a. in den Statuten behandelt werden (auf der Homepage der Koordinationsstelle
               für Energiegemeinschaften finden Sie Vertragsvorschläge und Musterstatuten sowie einen
               ausführlichen Leitfaden zur Erstellung der Statuten ):
                                                        40

                     •  Name des Vereins mit Bezug auf den Vereinszweck; dieser darf nicht irreführend sein
                     •  Sitz des Vereins; dieser muss im Inland und dort liegen, wo der Verein verwaltet wird
                     •  Vereinszweck sowie eine klare Umschreibung davon, insbesondere in Bezug auf EEG
                     •  Tätigkeiten und Art der Aufbringung finanzieller Mittel zur Verwirklichung des Zwecks
                     •  Bestimmungen zum Erwerb/Beendigung Mitgliedschaft
                     •  Rechte und Pflichten der Mitglieder und Vereinsorgane
                     •  Organe des Vereins und ihre Aufgaben sowie die Art ihrer Bestellung und die Dauer
                     der Funktionsperiode
                     •  Art der Schlichtung von Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis
                     •  Erfordernisse zur Fassung von Entschlüssen und Entscheidungen
                     •  Bestimmungen zur Auflösung des Vereins und Verwertung des Vereinsvermögens
                     •  Mehr Infos siehe Webtipp am Ender der folgenden Seite.



                 Vertiefung


                 Zur Gründung eines EEG-Vereines muss in den Statuten der „ideelle Vereinszweck“,
                 aber nicht zwingend die „Gemeinnützigkeit“ festgelegt werden. Eine „Gemeinnützigkeit“
                 bezieht sich auf steuerrechtliche Fragen im Rahmen der Bundesabgabenordnung (BAO).
                 Der Verein muss nicht gemeinnützig sein, um seinen ideellen Zweck zu erfüllen. Da sich
                 für die Mitglieder durch die Teilnahme an der EEG finanzielle Vorteile ergeben, ist der
                 Zuspruch der Gemeinnützigkeit aus steuerlicher Sicht vonseiten des Finanzamts nicht
                 von vornherein gegeben und eher unwahrscheinlich.






            14
   9   10   11   12   13   14   15   16   17   18   19