Page 10 - Rechtformen
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Warum sind Vereine und Genossenschaften besonders geeignet?
EEG und die rechtlichen Grundlagen dafür sind relativ jung. Seit Herbst 2021 ist es möglich,
EEG zu gründen und zu betreiben. Aus den ersten konkreten Anwendungen heraus werden
Wissen, Erfahrungen und neue Fragestellungen generiert. Auch die Frage der Organisations-
bzw. Rechtsform hat eine gewisse Dynamik, da spätestens im laufenden Betrieb einer EEG
neue Erfahrungswerte bezüglich einer formal schlichten, kostengünstigen und für alle Mit-
glieder transparenten Abwicklung der gemeinsamen Geschäftstätigkeit entstehen können.
Trotz dieser Dynamik können bereits Aussagen über besser und weniger geeignete Rechtsfor-
men für EEG getroffen werden. Die formalen Mindestanforderungen aus den für EEG relevan-
ten Gesetzen sind ein erstes Auswahlkriterium. Im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) wird
festgehalten, dass der Hauptzweck der EEG nicht im finanziellen Gewinn liegen darf. Sofern
diese Kernvoraussetzung nicht bereits durch die Gesellschaftsform erfüllt wird, muss die
Gewinneinschränkung in den Satzungen der EEG festgehalten werden.
Vereine und Genossenschaften haben einige Vorteile gegenüber anderen Rechtsformen:
• Sie sind in der Bevölkerung bekannt und genießen hohes Vertrauen.
• Sie sind bereits durch die Rechtsform selbst gewinneingeschränkt.
• Sie sind in der Lage, die energierechtlichen Vorgaben aus EAG und EIWOG zu erfüllen.
• Sie orientieren sich an der Förderung ihrer Mitglieder.
Es lohnt sich, schon vorab einen „Quick-Check“ der Kriterien für die Gründung und den
Betrieb einer EEG zu machen, und alle Kriterien durchzudenken. Im Wesentlichen decken die
beiden Rechtsformen Verein und Genossenschaft die relevanten Kriterien ab, in einzelnen
Punkten bestehen Unterschiede.
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