Page 5 - Rechtformen
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Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (im Folgenden kurz EEG) sind eine Möglichkeit, aktiv
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                                an der Energiewende teilzunehmen. Es kann Energie genutzt werden, die lokal/regional und
                                sauber erzeugt wird. Einerseits kann Energie so aus der EEG bezogen werden und anderer-
                                seits ist es möglich selbsterzeugte Energie (z. B. zur Versorgung von Nachbar:innen) an die
                                EEG zu liefern. Ziel ist es, unabhängiger von fossilen Energieträgern zu werden, sozialge-
                                meinschaftliche Vorteile zu ermöglichen und gleichzeitig das Klima zu schonen und Kosten
                                zu sparen. Dafür schließen sich mindestens zwei bis hin zu hunderten Teilnehmenden
                                zusammen, um gemeinsam erneuerbare Energie über ihre Grundstücksgrenzen hinweg zu
                                      •  produzieren,
                                      •  speichern,
                                      •  verbrauchen oder
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                                      •  verkaufen .
                                Ein Beispiel: Sie betreiben eine Photovoltaik-Anlage, Ihre Nachbarn aber nicht. Gemeinsam
                                haben Sie sich zu einer EEG zusammengeschlossen. Strom, den Sie selbst nicht verbrauchen,
                                können Sie nun Ihren Nachbarn zu dem Preis zur Verfügung stellen, den Sie gemeinsam
                                vereinbart haben. Strom vom Energielieferanten  nutzen Sie dann, wenn keine innerhalb der
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                                EEG erzeugte Energie vorhanden ist.

                                Mitglieder  von EEG können Privat- oder Rechtspersonen, Gemeinden, lokale Behörden oder
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                                auch KMUs sein. Großunternehmen  und Energieversorgungsunternehmen sind von der
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                                Teilnahme ausgeschlossen. Bei Privatunternehmen darf die Teilnahme an der EEG nicht die
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                                vor, dass eine EEG mindestens zwei Teilnehmer:innen benötigt. Haben sich diese gefunden,
                                stellt sich die Frage nach der Organisations- bzw. Rechtsform der EEG: Verein, oder Genos-
                                senschaft? Diese beiden Formen haben sich im Vergleich zu anderen als die derzeit
                                gebräuchlichsten herausgebildet .
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                                  Achtung

                                  Die Nichteinhaltung der energierechtlichen Rahmenbedingungen kann zu rechtlichen
                                  Konsequenzen führen :
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                                        •  Rückzahlung von reduzierten Netzentgelten
                                        •  Steuer- und Abgabennachzahlungen
                                        •  Haftung der Organe und zivilrechtliche Streitigkeiten
                                        •  Verwaltungsstrafen 11
                                        •  U. U. Vereinsauflösung
                                  Je besser die energierechtlichen Rahmenbedingungen beim Aufsetzen der Statuten
                                  beachtet werden, desto reibungsloser stellt sich der anschließende Betrieb der EEG dar.









            Webtipp



                                Auf der Homepage der koordinationsstelle für Energiegemeinschaften finden Sie Vertrags-
                                vorschläge und Musterstatuten zum Aufsetzen einer EEG als Verein sowie weitere wichtige
                                Infos rund um die EEG: www.energiegemeinschaften.gv.at/download



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