Page 8 - Rechtformen
P. 8
Was sind die wichtigsten Faktoren zur Auswahl der Rechtsform?
Bei der Gründung einer EEG sind mehrere Themen wichtig. Folgende Aspekte sind jedoch
von besonderer Bedeutung und sollten bei jeder Entscheidungsfindung zentral einfließen:
1. Erfüllung gesetzlicher Vorgaben
Werden die energierechtlichen Vorgaben aus EAG und EIWOG erfüllt?
Verfügt die gewählte Organisationsform über eine eigene Rechtspersönlichkeit?
Liegt der Hauptzweck der Tätigkeit in der Förderung der Mitglieder und nicht im
18
finanziellen Gewinn?
Erfüllen die Teilnehmer:innen die gesetzlichen Vorgaben?
2. Kosten und administrativer Aufwand
Welche anfänglichen und welche laufenden Kosten fallen an? Mit welchem Aufwand
muss bei der Gründung und im Betrieb gerechnet werden?
Wie einfach ist es, der EEG beizutreten bzw. diese wieder zu verlassen?
Welche Vorgaben sind bzgl. Gewinnermittlung und Rechnungslegung zu treffen?
3. Notwendige Organe und Mitbestimmung
Welche (Leitungs-)Organe sind notwendig, und wer vertritt die EEG nach außen?
Wie sieht die Verteilung und Gewichtung der Stimmrechte aus?
4. Art und Größe der EEG
Welcher Zweck wird mit der EEG verfolgt, mit welcher Größe bzw. wie vielen Teilneh-
mer:innen wird geplant, und welche finanziellen und organisatorischen Aufwände
sind damit verbunden?
5. Haftung und Steuern
19
Wer haftet z. B. im laufenden Betrieb oder im Fall einer Insolvenz?
Bestehen Möglichkeiten, die Haftung zu begrenzen?
6. Langfristige Perspektive der EEG
Welche langfristige Zielsetzung verfolgt die EEG?
Sollen im laufenden Betrieb weitere Erzeugungsanlagen und Verbrauchsstellen in die
EEG aufgenommen werden?
Sollen zukünftig Erzeugungsanlagen durch die EEG finanziert und errichtet werden?
Sollen Mitglieder an möglichen Gewinnen beteiligt werden?
20
Werden die angeführten Aspekte in die Beurteilung einbezogen, dann zeigt sich, dass insbe-
sondere bei Rechtsformen der Kapital- und Personengesellschaften Nachteile bestehen.
Kapitalgesellschaften:
• Einige Kapitalgesellschaften benötigen z. B. bei der Gründung sowie jeglichen
Änderungen des Gesellschaftsvertrags (z. B. Ein- bzw. Austritt von Mitgliedern
[Gesellschafter:innen], Übertragung von Gesellschaftsanteilen) einen Notariatsakt.
• Die Gründung erfordert ein vergleichsweise hohes Stammkapital.
• Die Rechtsstellung der Gesellschafter:innen ist formal schwierig zu übertragen.
• Bei der Körperschaftssteuer (KöSt.) fallen Mindestbeträge an.
Personengesellschaften
hingegen kennzeichnen sich u. a. durch eine unbeschränkte und teilweise unbeschränkbare
Haftung.
8