Page 8 - Rechtformen
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Was sind die wichtigsten Faktoren zur Auswahl der Rechtsform?


               Bei der Gründung einer EEG sind mehrere Themen wichtig. Folgende Aspekte sind jedoch
               von besonderer Bedeutung und sollten bei jeder Entscheidungsfindung zentral einfließen:


                  1. Erfüllung gesetzlicher Vorgaben
                     Werden die energierechtlichen Vorgaben aus EAG und EIWOG erfüllt?
                     Verfügt die gewählte Organisationsform über eine eigene Rechtspersönlichkeit?
                     Liegt der Hauptzweck der Tätigkeit in der Förderung  der Mitglieder und nicht im
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                     finanziellen Gewinn?
                     Erfüllen die Teilnehmer:innen die gesetzlichen Vorgaben?

                  2. Kosten und administrativer Aufwand
                     Welche anfänglichen und welche laufenden Kosten fallen an? Mit welchem Aufwand
                     muss bei der Gründung und im Betrieb gerechnet werden?
                     Wie einfach ist es, der EEG beizutreten bzw. diese wieder zu verlassen?
                     Welche Vorgaben sind bzgl. Gewinnermittlung und Rechnungslegung zu treffen?


                  3. Notwendige Organe und Mitbestimmung
                     Welche (Leitungs-)Organe sind notwendig, und wer vertritt die EEG nach außen?
                     Wie sieht die Verteilung und Gewichtung der Stimmrechte aus?

                  4. Art und Größe der EEG
                     Welcher Zweck wird mit der EEG verfolgt, mit welcher Größe bzw. wie vielen Teilneh-
                     mer:innen wird geplant, und welche finanziellen und organisatorischen Aufwände
                     sind damit verbunden?

                  5. Haftung und Steuern
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                     Wer haftet z. B. im laufenden Betrieb oder im Fall einer Insolvenz?
                     Bestehen Möglichkeiten, die Haftung zu begrenzen?


                  6. Langfristige Perspektive der EEG
                     Welche langfristige Zielsetzung verfolgt die EEG?
                     Sollen im laufenden Betrieb weitere Erzeugungsanlagen und Verbrauchsstellen in die
                     EEG aufgenommen werden?
                     Sollen zukünftig Erzeugungsanlagen durch die EEG finanziert und errichtet werden?
                     Sollen Mitglieder an möglichen Gewinnen  beteiligt werden?
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               Werden die angeführten Aspekte in die Beurteilung einbezogen, dann zeigt sich, dass insbe-
               sondere bei Rechtsformen der Kapital- und Personengesellschaften Nachteile bestehen.

               Kapitalgesellschaften:
                     •  Einige Kapitalgesellschaften benötigen z. B. bei der Gründung sowie jeglichen
                     Änderungen des Gesellschaftsvertrags (z. B. Ein- bzw. Austritt von Mitgliedern
                     [Gesellschafter:innen], Übertragung von Gesellschaftsanteilen) einen Notariatsakt.
                     •  Die Gründung erfordert ein vergleichsweise hohes Stammkapital.
                     •  Die Rechtsstellung der Gesellschafter:innen ist formal schwierig zu übertragen.
                     •  Bei der Körperschaftssteuer (KöSt.) fallen Mindestbeträge an.

               Personengesellschaften
               hingegen kennzeichnen sich u. a. durch eine unbeschränkte und teilweise unbeschränkbare
               Haftung.






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