Page 7 - Rechtformen
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Welche Rechtsformen sind rechtlich möglich, welche nicht?
Neben dem Verein und der Genossenschaft gibt es in Österreich viele mögliche Organisa-
tions- bzw. Rechtsformen für unternehmerische Tätigkeiten, welche mit einer Rechtspersön-
lichkeit ausgestattet sind. Die häufigsten Gesellschaftsformen unternehmerischer Tätigkeit
sind Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Folgende Organisations- und
Rechtsformen sind typisch in Österreich und kommen auch für EEG in Frage:
Vereine 12 Verein
Genossenschaften
• Genossenschaft mit beschränkter Haftung reg. GenmbH
• Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung reg. GenmuH
Kapitalgesellschaften
• Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH
• Aktiengesellschaft 13 AG
Personengesellschaften
• Offene Gesellschaft OG
• Kommanditgesellschaft KG
• GmbH & Co KG GmbH & Co KG
Ungeeignete oder nicht empfohlene Organisations- bzw. Rechtsformen sind :
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• Gesellschaft bürgerlichen Rechts GesbR
• Organisation im Rahmen der Wohnungseigentümergemeinschaft WEG
• Organisation im Rahmen der allgemeinen Gemeindetätigkeit Gemeinde
• Stille Gesellschaft StG
Weiterführende Infos
Als Trägervehikel für Energiegemeinschaften sind grundsätzlich auch bereits beste-
hende juristische Personen denkbar, die zu einer Energiegemeinschaft „ausgeweitet“
werden können. Statut, Satzung etc. müssten in dem Fall angepasst werden, um den
gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
Möglich wäre auch der Rückgriff auf bestehende juristische Personen des öffentlichen
Rechts wie z. B. Abwasser- oder Abfallverbände oder Regional- bzw. Gemeindeverbän-
de . Hier muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass sich in diesen speziellen
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Fällen ein gewisses Konfliktverhältnis ergibt zwischen der gesetzlich geforderten Offen-
heit einer EEG und der Tatsache, dass die Teilnahme etwa in einem Gemeindeverband
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auf Gemeinden beschränkt ist. Andere Teilnehmer wie Privatpersonen, KMUs, etc. wären
von der Teilnahme von vornherein ausgeschlossen.
Ob das der Rechtmäßigkeit einer solchen EEG entgegensteht, kann zum jetzigen Zeit-
punkt noch nicht eindeutig beantwortet werden .
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