Page 6 - Rechtformen
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Welche vertraglichen Beziehungen bestehen allgemein bei EEG?
Eine EEG, egal welcher Rechtsform, hat eine vertragliche bzw. statutarische Beziehung mit
ihren Mitgliedern (siehe Abbildung 1). Zu anderen Akteur:innen (Anlageneigentümer:innen,
Netzbetreiber:innen etc.) bestehen vertragliche Beziehungen „nach außen“. Da für die Frage
der geeigneten Rechtsform einer EEG vorrangig die innergemeinschaftlichen Beziehungen
relevant sind, werden diese im vorliegenden Ratgeber zentral behandelt.
Energielieferant/ Eigentümer
Notwendige -abnehmer Erzeugungsanlage Mögliche Verträge
7 (wenn EEG ≠ Eigentümer)
Verträge Abnahmevertrag bei mit Dritten
Überschusseinspeisern
5
Energieliefervertrag für
Reststrombezug (bestehend) Abnahmevertrag für
Erzeugungsüberschuss Grundstückseigentümer
9 Erzeugungsanlage
6
4 Miet-, Pacht-,
Leasingvertrag, etc.
Mitgliedschaft/
Geschäftsanteil +
Vereinbarung über EEG 8 Pachtvertrag,
Teilnahme/Bezug Dienstbarkeit
1 Kreditvertrag 11
Mitglieder,
Gesellschafter:innen Serviceverträge
Energiegemeinschaft 10
Statut, Satzung, Gesellschaftsvertrag, ... zusätzliche
Serviceverträge
3 Vertrag
„Betrieb einer EEG“ Kreditinstitut
Zusatzvereinbarung
zum bestehenden 2
Nutzungsvertrag
Servicedienstleister
(Anlagewartung, Versicherung, Abrechnung,...)
Verteilernetz-
betreiber
Abbildung 1: Vertragsbeziehungen bei Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften
Warum ist die Wahl der passenden Rechtsform für EEG wichtig?
Von der passenden Wahl der Rechtsform hängt ab, ob eine EEG zukünftig dem Zweck ihrer
Gründung - nämlich der Produktion, der Speicherung, dem Verbrauch und Verkauf von Strom
und/oder Wärme aus erneuerbaren Quellen, sowie der Aggregierung und Erbringung von
weiteren Energiedienstleistungen - effizient und ohne formale Reibungsverluste nachkom-
men kann.
Im Kern geht es um eine möglichst schlichte, kostengünstige und für alle Mitglieder transpa-
rente Organisation aller geschäftlichen und sonstigen Beziehungen innerhalb der EEG. Diese
soll wenig administrativen Aufwand erzeugen und dabei alle operativen und rechtlichen
Aspekte des Betriebs abdecken. Auch zukünftige Kosten und Haftungsfragen hängen von
der Wahl der Rechtsform ab.
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