Page 11 - Rechtformen
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Verein und Genossenschaft: Was sind die Unterschiede?
Verein und Genossenschaft sind als Rechtsform für EEG besonders geeignet, bieten aber
jeweils Vor- und Nachteile in der Anwendung, weshalb die Wahl zwischen den beiden gut
überlegt sein sollte. Generell eignen sich Vereine für kleinere und Genossenschaften für
größere EEG (siehe Tabelle 2).
Aufgrund der einfachen Gründung, geringer anfänglicher und laufender Kosten sowie dem
unkomplizierten Ein- und Austritt von Mitgliedern eignet sich ein Verein v. a. für kleine
nachbarschaftliche oder private EEG. Genossenschaften eignen sich hingegen dann, wenn
regionale EEG geplant sind, die über einen großen, durchmischten Mitgliederkreis verfügen
und z. B. zukünftige Investitionen planen. Die verpflichtende Prüfung der Genossenschaft
durch den Revisionsverband stellt eine zusätzliche Sicherheit dar und kann, zusammen mit
den Eigenkapitalleistungen der Mitglieder, zu einer gesteigerten Kreditwürdigkeit führen.
Beispiel Verein Beispiel Genossenschaft
Nachteile Vorteile Größe Anwendung x
• Für kleine bis mittelgroße EEG geeignet. (lokal oder regional) • Für mittelgroße bis große EEG geeignet (regional)
• z. B. EEG in Stadtteil/Quartier/Nachbarschaft • z. B. bei größerem, heterogenem Teilnehmer:innenkreis;
• je kleiner desto eher Verein passend • Größere Finanzierungsaufwände durch Eigenkapitalaufbrin-
• Geringere Finanzierungsaufwände bei Gründung und laufenden gung
Kosten • ermöglicht Investitionen durch gesteigerte Kreditwürdigkeit
• Mitgliederzahl klein bis mittel; größere EEG möglich, • Mitgliederzahl mittel bis groß
• insbesondere wenn wenig Überschuss-Gewinn anfällt. • Ertrag und Leistung der Erzeugung:
• Ertrag und Leistung der Erzeugung: • Richtwert zumindest 200kWp bzw. ein jährlicher Gesamtver-
• Beliebige Größe bzw. kWp brauch der EEG von mindestens 80.000 kWh .
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• da geringerer Verwaltungsaufwand • aufgrund des höheren Verwaltungsaufwands
• Kein Mindestkapital • Kein Mindestkapital
• Geringer administrativer und kostenseitiger Aufwand • Gewinnausschüttung prinzipiell möglich
• Grundsätzliche Beschränkung der Haftung auf das • Erhöhte Sicherheit aufgrund regelmäßiger Prüfung durch einen
Vereinsvermögen Revisionsverband
• Meist keine Eigenmittelaufbringen und dadurch geringere • Höhere Kosten und Verwaltungsaufwand
Kreditwürdigkeit • Kritische Grundgröße notwendig
• Gewinnausschüttung an Mitglieder nicht möglich
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Tabelle 2: Art und Größe – Vergleich Verein/Genossenschaft
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