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Die Entscheidung für einen gemeinnützigen Verein sollte somit gut überlegt und ausreichend
                                begründet werden, da sonst Nachzahlungen entstehen können. Gemeinnützige Vereine kön-
                                nen abgabenrechtliche Begünstigungen (KöSt. und Ust.) beanspruchen.

                                Welche Organe hat ein Verein und wofür sind sie zuständig?


                                Ein Verein muss als juristische Person sogenannte Organe einrichten. In den Vereinsstatuten
                                ist geregelt, für welche Bereiche und Handlungen die einzelnen Vereinsorgane im Verein
                                zuständig sind . Folgende Organe sind in einem Verein vorhanden und setzen sich aus den
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                                Mitgliedern des Vereins zusammen:

                                Mitgliederversammlung
                                      •  Auch Generalversammlung oder Hauptversammlung genannt – ist regelmäßig,
                                      zumindest alle fünf Jahre einzuberufen. Dient der gemeinsamen Willensbildung der
                                      Vereinsmitglieder. Besteht aus allen Mitgliedern des Vereins, und diese verfügen je
                                      über eine Stimme .
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                                Leitungsorgan (auch als Vorstand oder Präsidium bezeichnet)
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                                      •  Muss aus mindestens zwei Personen bestehen . Das Leitungsorgan führt die
                                      Vereinsgeschäfte . Eine Enthebung erfolgt nach Regelungen in den Statuten.
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                                      •  Dem Leitungsorgan kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem
                                      anderen Organ zugewiesen sind.
                                      •  So genannte organschaftliche Vertreter sind nach außen zeichnungsberechtigt.
                                      Wer das vom Leitungsorgan ist, wird ebenso in den Statuten festgelegt.
                                                            45
                                      •  Es kann ein Aufsichtsorgan  bestellt werden, das aus mindestens drei natürlichen
                                      Personen besteht. Die Bestellung erfolgt durch die Mitgliederversammlung.

                                Zwei Rechnungsprüfer:innen 46
                                      •  Die Bestellung der Rechnungsprüfer:innen erfolgt über die Mitgliederversammlung.
                                      Die maximale Funktionsdauer beträgt fünf Jahre.
                                      •  Die Rechnungsprüfer:innen kontrollieren die Rechnungslegung und berichten gegebe-
                                      nenfalls an das Aufsichtsorgan.
                                      •  Die Rechnungsprüfer:innen müssen nicht Vereinsmitglied sein und dürfen keinem
                                      Organ (ausgenommen der Mitgliederversammlung) angehören, dessen Tätigkeit
                                      Gegenstand der Prüfung ist.
                                      •  Das Leitungsorgan unterrichtet die Mitglieder schließlich über das Ergebnis der
                                      Prüfung.
                                      •  Bei großen Vereinen (siehe Tabelle 3), die zu einem erweiterten Jahresabschluss
                                      verpflichtet sind, übernimmt eine Abschlussprüfer:in die Aufgaben der Rechnungs-
                                      prüfer:innen Organe. Details siehe Webtipp.


                                Was ist zu beachten in Bezug auf mögliche Gewinne?


                                Laut Gesetz  dürfen finanzielle Gewinne nicht den Hauptzweck einer EEG ausmachen. Das
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                                bedeutet aber nicht, dass Gewinne von vorneherein ausgeschlossen sind.



            Webtipp



                                Mehr Informationen zur Gründung, den Statuten und den Vereinsorganen finden Sie auf
                                https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/vereine.html




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