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4.2 EEG Gemeinde Huberdorf



                                Bei diesem Fallbeispiel handelt es sich um eine mittelgroße regionale EEG mit gemischter
                                Teilnehmer:innenstruktur, bestehend aus drei unterschiedlichen Gemeindegebäuden, fünf
                                Haushalten, zwei Landwirtschaften und einem Gewerbebetrieb. Die Gemeinde Huberdorf hat
                                sich entschieden, die EEG als Verein zu organisiert.


                                Folgende Aspekte haben zu dieser Entscheidung beigetragen:
                                      •  geringer Gründungsaufwand
                                      •  geringe Kosten für Gründung und laufenden Betrieb
                                      •  mäßiger administrativer Aufwand
                                      •  beschränkte Haftung
                                      •  Die Gemeinde hat bereits Erfahrung mit Vereinen und muss sich kein neues Know-
                                      How aneignen.
                                      •  einfacher Ein- und Austritt von Mitgliedern
                                      •  einfacher Jahresabschluss in Form einer Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung
                                      •  kein Fremdkapital zur Finanzierung neuer Anlagen notwendig
                                      •  Die Erzielung von finanziellen Überschüssen sowie Ausschüttung von Gewinn ist
                                      nicht geplant.

                                Was die Erzeugungsanlagen betrifft, so handelt es sich um drei PV-Anlagen im Eigentum der
                                einzelnen Teilnehmer:innen, welche als Überschusseinspeiseanlagen ausgeführt sind. Der
                                EEG-Verein hat keine eigene Erzeugungsanlage. Aufgrund der überschaubaren Größe erfolgt
                                die Vereinsverwaltung (inkl. Abrechnung) intern durch einen Funktionär gegen ein jährliches
                                Honorar.


                                Der jährliche Stromverbrauch der Mitglieder beläuft sich auf 150.000 kWh. Vom Ertrag der
                                PV-Anlagen (85 kWp) werden 10.750 kWp direkt von den PV-Eigentümer:innen und 66.000
                                kWh innerhalb der EEG verbraucht. Die restlichen 19.000 kWh/a werden in das öffentliche
                                Netz eingespeist.




             Teilnehmer*in    Verbraucher*in   Erzeuger*in   Verbrauch kWh  Überschuss kWh   Bezug aus EEG

             Landwirt 1             x              x             20.000         18.667          2.750

             Landwirt 2             x                            20.000           -             8.000
             Haushalt 1             x              x             5.000           2.889           750
             Haushalt 2             x                            5.000            -             1.750

             Haushalt 3             x                            5.000            -             1.750

             Haushalt 4             x                            5.000            -             1.750
             Haushalt 5             x                            5.000            -             1.750

             Gemeindeamt            x                            15.000           -             7.500
             Kindergarten           x                            15.000           -             7.500

             Volksschule            x              x             25.000         44.444          17.500
             Tischlerei             x                            30.000           -             15.000

             Summe                               85.000         150.000         66.000          66.000



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