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4.2 EEG Gemeinde Huberdorf
Bei diesem Fallbeispiel handelt es sich um eine mittelgroße regionale EEG mit gemischter
Teilnehmer:innenstruktur, bestehend aus drei unterschiedlichen Gemeindegebäuden, fünf
Haushalten, zwei Landwirtschaften und einem Gewerbebetrieb. Die Gemeinde Huberdorf hat
sich entschieden, die EEG als Verein zu organisiert.
Folgende Aspekte haben zu dieser Entscheidung beigetragen:
• geringer Gründungsaufwand
• geringe Kosten für Gründung und laufenden Betrieb
• mäßiger administrativer Aufwand
• beschränkte Haftung
• Die Gemeinde hat bereits Erfahrung mit Vereinen und muss sich kein neues Know-
How aneignen.
• einfacher Ein- und Austritt von Mitgliedern
• einfacher Jahresabschluss in Form einer Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung
• kein Fremdkapital zur Finanzierung neuer Anlagen notwendig
• Die Erzielung von finanziellen Überschüssen sowie Ausschüttung von Gewinn ist
nicht geplant.
Was die Erzeugungsanlagen betrifft, so handelt es sich um drei PV-Anlagen im Eigentum der
einzelnen Teilnehmer:innen, welche als Überschusseinspeiseanlagen ausgeführt sind. Der
EEG-Verein hat keine eigene Erzeugungsanlage. Aufgrund der überschaubaren Größe erfolgt
die Vereinsverwaltung (inkl. Abrechnung) intern durch einen Funktionär gegen ein jährliches
Honorar.
Der jährliche Stromverbrauch der Mitglieder beläuft sich auf 150.000 kWh. Vom Ertrag der
PV-Anlagen (85 kWp) werden 10.750 kWp direkt von den PV-Eigentümer:innen und 66.000
kWh innerhalb der EEG verbraucht. Die restlichen 19.000 kWh/a werden in das öffentliche
Netz eingespeist.
Teilnehmer*in Verbraucher*in Erzeuger*in Verbrauch kWh Überschuss kWh Bezug aus EEG
Landwirt 1 x x 20.000 18.667 2.750
Landwirt 2 x 20.000 - 8.000
Haushalt 1 x x 5.000 2.889 750
Haushalt 2 x 5.000 - 1.750
Haushalt 3 x 5.000 - 1.750
Haushalt 4 x 5.000 - 1.750
Haushalt 5 x 5.000 - 1.750
Gemeindeamt x 15.000 - 7.500
Kindergarten x 15.000 - 7.500
Volksschule x x 25.000 44.444 17.500
Tischlerei x 30.000 - 15.000
Summe 85.000 150.000 66.000 66.000
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