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4.3 EEG Region Hubertal



                                Bei diesem Fallbeispiel handelt es sich um eine große regionale EEG mit gemischter Teil-
                                nehmer:innenstruktur, bestehend aus unterschiedlichen Gemeindegebäuden unterschiedli-
                                cher Gemeinden, 20 Haushalten und drei Gewerbebetrieben. Die „Region Hubertal“ hat sich
                                entschieden, ihre EEG als Genossenschaft zu organisieren.


                                Folgende Aspekte haben zu dieser Entscheidung beigetragen:
                                      •  Unterstützung und Beratung durch Revisionsverband
                                      •  erhöhte Sicherheit durch regelmäßige externe Prüfung durch Revisionsverband
                                      •  gesteigerte Kreditwürdigkeit durch externe Prüfung
                                      •  Möglichkeit der beschränkten Haftung der Mitglieder mit dem x-fachen Betrag
                                      ihres Geschäftsanteiles
                                      •  Möglichkeit der Auslegung des Stimmrechts als Kopf- oder Kapitalstimmrecht
                                      •  einfacher Ein- und Austritt von Mitgliedern
                                Bei der einzigen Erzeugungsanlage handelt es sich um eine PV-Anlage im Eigentum der
                                EEG (über einen Kredit finanziert). Die einzelnen EEG-Teilnehmer:innen haben keine eigene
                                Erzeugung bzw. wird keine weitere Überschusserzeugung in die EEG eingebunden. Aufgrund
                                der erheblichen Größe erfolgt die Abrechnung sowie Verwaltung durch eine externe Dienst-
                                leister:in.

                                Der jährliche Stromverbrauch der Mitglieder beläuft sich auf 700.000 kWh. Die PV-Anlage
                                der Genossenschaft erzeugt jährlich 400.000 kWh, wovon 245.000 kWh innerhalb der EEG
                                verbraucht werden. Die restlichen 155.000 kWh werden ins öffentliche Netz eingespeist.




             Teilnehmer*in    Verbraucher*in   Erzeuger*in   Verbrauch kWh  Überschuss kWh   Bezug aus EEG

             Landwirt 1                            x               -            155.000           -
             Landwirt 2             x                           100.000           -             35.000

             Haushalt 1             x                           300.000           -            105.000
             Haushalt 2             x                           300.000           -            105.000

             Summe                               400.000        700.000         155.000        245.000

                                Gründung als Genossenschaft


                                Bei der Gründung einer Genossenschaft kommen im Vergleich zu einem Verein die so ge-
                                nannten Revisionsverbände ins Spiel. Diese werden vor der Gründung im Regelfall eine Vor-
                                ab-Wirtschaftlichkeitsprüfung der anstehenden EEG durchführen, stehen beratend zur Seite
                                und unterstützen beim Verfassen der Satzung. Anschließend erfolgt die Aufnahme in den
                                Revisionsverband, die Eintragung ins Firmenbuch und die Beantragung einer Steuernummer.

                                In der Satzung legen die Mitglieder der „Region Hubertal“ u. a. den Zweck der Genossen-
                                schaft fest, beschreiben die Aufgaben ihrer Organe und Mitglieder und bestimmen die Höhe
                                der Geschäftsanteile. Bei der Formulierung ihrer Tätigkeiten und der Beschreibung des
                                Zwecks der Genossenschaft wird darauf geachtet, dass die rechtlichen Vorgaben erfüllt
                                werden (siehe Seite 4 „Kurz und Bündig“). In der Satzung kann festgelegt werden, ob die
                                Mitglieder in der Generalversammlung über ein Kopfstimmrecht verfügen, oder ob sich das
                                Stimmrecht am eingesetzten Kapital orientiert (Anteils- bzw. Kapitalstimmrecht).



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