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Begriffserklärungen
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer (MWSt) ist der umgangssprachliche Überbegriff für Umsatzsteuer
(USt). Im Steuerrecht wird der laut Umsatzsteuergesetz richtige Begriff verwendet – nämlich
Umsatzsteuer. Der Begriff Mehrwertsteuer wird aber oft noch auf Rechnungen und / oder
Quittungen so bezeichnet (meist als MWSt abgekürzt).
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer (USt) ist eine Steuer, die das Entgelt für Lieferungen und sonstige Leistun-
gen von Unternehmern besteuert. Sie wird auf Lieferungen und Leistungen des Unterneh-
mens fällig. Bei Stromlieferung und Eigenstromverbrauch beträgt die USt 20 %.
Vorsteuer
Die Vorsteuer (VSt) ist die Umsatzsteuer, die dem Unternehmen beim Einkauf von Waren
und Dienstleistungen in Rechnung gestellt wird. Beim Rechnungsempfänger wird diese als
Vorsteuer ausgewiesen und ist vom Rechnungsempfänger mit der Rechnungssumme zu
bezahlen. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen erhalten die gezahlte Vorsteuer nach
Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung vom Finanzamt zurück.
Kleinunternehmerregelung
Ein Unternehmen (bzw. eine Energiegemeinschaft), welches jährlich nicht mehr als 35.000,-
Euro Umsatz netto erreicht (es werden mit einigen Ausnahmen grundsätzlich alle Umsätze
des Unternehmens zusammengezählt), ist von der Entrichtung der Umsatzsteuer befreit. Es
ist folglich keine Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen, dem Unternehmen steht jedoch auch
kein Vorsteuerabzug zu.
Regelbesteuerung / Option zur Steuerpflicht
Kleinunternehmer können auf diese Steuerbefreiung aber verzichten und zur Regelbesteu-
erung optieren, diese Entscheidung ist für fünf Jahre bindend. Das Regelbesteuerungsver-
fahren verpflichtet die Unternehmen, die Umsatzsteuerschuld (oder ggf. -gutschrift) in einer
Umsatzsteuervoranmeldung selbst zu berechnen, diese beim Finanzamt anzumelden und zu
bezahlen.
Reverse-Charge
Bei der Lieferung von Strom an Wiederverkäufer kommt es grundsätzlich zum Übergang
der Steuerschuld auf den Empfänger (wenn eine im Inland steuerbare und steuerpflichtige
Leistung erbracht wird). Dies betrifft die Lieferung von elektrischer Energie an ein Unterneh-
men, dessen Haupttätigkeit in Bezug auf den Erwerb von elektrischer Energie in der Weiter-
lieferung besteht und dessen eigener Verbrauch dieser Gegenstände von untergeordneter
Bedeutung ist.
UID-Nummer = Umsatzsteueridentifikationsnummer
Die UID-Nummer stellt eine Registrierungsnummer dar und dient dem Nachweis der Un-
ternehmereigenschaft. Wird die UID-Nummer nicht vom Finanzamt bei Betriebseröffnung
vergeben, kann diese mittels Formular beantragt werden, Kleinunternehmer erhalten in der
Regel keine UID-Nummer.
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