Page 17 - EEG_Ratgeber_Steuern_und_Abgaben
P. 17

Bei diesem Fallbeispiel handelt es sich um eine mittelgroße regionale EEG mit ge-
                                mischter Struktur der Teilnehmer:innen, bestehend aus unterschiedlichen Gemein-
                                degebäuden, Haushalten, Landwirten und einem Gewerbebetrieb. Die EEG Gemeinde
                                Huberdorf ist als Verein organisiert. Was die Erzeugungsanlagen betrifft, so handelt
                                es sich um drei PV-Anlagen im Eigentum der einzelnen Teilnehmer:innen, welche als
                                Überschusseinspeiser ausgeführt sind.


                                Die PV-Anlage der Gemeinde wird der EEG überlassen (Überlassung des Betriebes
                                gewerblicher Art). Der EEG-Verein hat keine eigene Erzeugungsanlage. Die Bereit-
                                stellung des produzierten (Überschuss)stroms erfolgt auf Basis einer zivilrechtlichen
                                Vereinbarung zwischen den Mitgliedern und der EEG. Aufgrund der überschaubaren
                                Größe erfolgt die Vereinsverwaltung (inkl. Abrechnung) intern durch einen Funktio-
                                när gegen ein jährliches Honorar.

                                Energieerzeugung und -verbrauch
                                Der jährliche Stromverbrauch der EEG Gemeinde Huberdorf mit seinen drei Gemeindegebäu-
                                den, fünf Haushalten, zwei Landwirten und einem Gewerbebetrieb liegt bei 150.000 kWh. Die
                                drei PV-Anlagen erzeugen zusammen jährlich 85.000 kWh, davon werden 10.750 kWh von
                                den jeweiligen PV-Eigentümern und 66.000 kWh innerhalb der EEG verbraucht.



                                                             Verbrauch      Verkauf an EEG   Bezug aus EEG
             Teilnehmer           Verbraucher   Erzeuger
                                                                kWh             kWh              kWh
             Landwirtschaft 1         x            x           20.000          18.667           2.750
             Landwirtschaft 2         x                        20.000                           8.000
             Haushalt 1               x            x           5.000            2.889            750
             Haushalt 2               x                        5.000                            1.750
             Haushalt 3               x                        5.000                            1.750
             Haushalt 4               x                        5.000                            1.750
             Haushalt 5               x                        5.000                            1.750
             Gemeindeamt              x                        15.000                           7.500
             Kindergarten             x                        15.000                           7.500
             Volksschule              x            x           25.000          44.444           17.500
             Tischlerei               x                        30.000                           15.000
             Summe                                             150.000         66.000           66.000





                                2.1 Umsatz, Einnahmen & Ausgaben EEG Gemeinde Huberdorf


                                Preise für Bezug & Verkauf
                                In der EEG Gemeinde Huberdorf wurden als Energiebezugspreis (aus EEG-Sicht: Stromver-
                                kaufspreis) 13 Cent/kWh festgelegt, was jenem Preis entspricht, den jede EEG-Teilnehmer:in
                                für den verbrauchten Strom aus der EEG zu zahlen hat. Als Energieverkaufspreis (aus EEG-
                                Sicht: Strombezugspreis) wurden hingegen 10 Cent/kWh festgelegt, was jenem Tarif ent-
                                spricht, den alle EEG-Teilnehmenden für ihre in die EEG eingespeisten Strom bekommen. 21





                                21 Bei Energiebezugspreis & -verkaufspreis handelt es sich ausschließlich um Energiepreise, also ohne Netzentgelte und Abgaben.


                                                                                                          17
   12   13   14   15   16   17   18   19   20   21   22