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Bei diesem Fallbeispiel handelt es sich um eine mittelgroße regionale EEG mit ge-
mischter Struktur der Teilnehmer:innen, bestehend aus unterschiedlichen Gemein-
degebäuden, Haushalten, Landwirten und einem Gewerbebetrieb. Die EEG Gemeinde
Huberdorf ist als Verein organisiert. Was die Erzeugungsanlagen betrifft, so handelt
es sich um drei PV-Anlagen im Eigentum der einzelnen Teilnehmer:innen, welche als
Überschusseinspeiser ausgeführt sind.
Die PV-Anlage der Gemeinde wird der EEG überlassen (Überlassung des Betriebes
gewerblicher Art). Der EEG-Verein hat keine eigene Erzeugungsanlage. Die Bereit-
stellung des produzierten (Überschuss)stroms erfolgt auf Basis einer zivilrechtlichen
Vereinbarung zwischen den Mitgliedern und der EEG. Aufgrund der überschaubaren
Größe erfolgt die Vereinsverwaltung (inkl. Abrechnung) intern durch einen Funktio-
när gegen ein jährliches Honorar.
Energieerzeugung und -verbrauch
Der jährliche Stromverbrauch der EEG Gemeinde Huberdorf mit seinen drei Gemeindegebäu-
den, fünf Haushalten, zwei Landwirten und einem Gewerbebetrieb liegt bei 150.000 kWh. Die
drei PV-Anlagen erzeugen zusammen jährlich 85.000 kWh, davon werden 10.750 kWh von
den jeweiligen PV-Eigentümern und 66.000 kWh innerhalb der EEG verbraucht.
Verbrauch Verkauf an EEG Bezug aus EEG
Teilnehmer Verbraucher Erzeuger
kWh kWh kWh
Landwirtschaft 1 x x 20.000 18.667 2.750
Landwirtschaft 2 x 20.000 8.000
Haushalt 1 x x 5.000 2.889 750
Haushalt 2 x 5.000 1.750
Haushalt 3 x 5.000 1.750
Haushalt 4 x 5.000 1.750
Haushalt 5 x 5.000 1.750
Gemeindeamt x 15.000 7.500
Kindergarten x 15.000 7.500
Volksschule x x 25.000 44.444 17.500
Tischlerei x 30.000 15.000
Summe 150.000 66.000 66.000
2.1 Umsatz, Einnahmen & Ausgaben EEG Gemeinde Huberdorf
Preise für Bezug & Verkauf
In der EEG Gemeinde Huberdorf wurden als Energiebezugspreis (aus EEG-Sicht: Stromver-
kaufspreis) 13 Cent/kWh festgelegt, was jenem Preis entspricht, den jede EEG-Teilnehmer:in
für den verbrauchten Strom aus der EEG zu zahlen hat. Als Energieverkaufspreis (aus EEG-
Sicht: Strombezugspreis) wurden hingegen 10 Cent/kWh festgelegt, was jenem Tarif ent-
spricht, den alle EEG-Teilnehmenden für ihre in die EEG eingespeisten Strom bekommen. 21
21 Bei Energiebezugspreis & -verkaufspreis handelt es sich ausschließlich um Energiepreise, also ohne Netzentgelte und Abgaben.
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