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• Die Ausgaben der EEG Familie Huber setzen sich aus den jährlichen Ausgaben für die
Vereinsverwaltung und dem Strombezug zusammen.
• Verwaltungsausgaben: Für die Vereinsgründung werden im ersten Jahr Gebühren iHv
50,- Euro angenommen. Schließlich werden noch laufende Kosten von 50,- Euro pro
Jahr für Kontogebühren angenommen.
• Strombezug: Der Strombezug beträgt 275,- Euro und ergibt sich durch die jährlich
verrechnete Strommenge von 5.500 kWh und einem Bezugspreis von 5 Cent/kWh.
1.2 Steuerliche Beurteilung EEG Familie Huber
Auf Basis des zuvor beschriebenen Fallbeispiels erfolgt an dieser Stelle eine steuerliche Be-
urteilung der EEG Familie Huber, wobei zwischen einer Variante mit USt-Optierung und einer
Variante ohne USt-Optierung unterschieden wird.
Annahmen
• Die PV-Anlage vom Haushalt Eltern wird unternehmerisch geführt und es wurde zur
Umsatzsteuer optiert.
• Bei den Verwaltungsausgaben wird angenommen, dass diese gänzlich einer 20 % USt
unterliegen.
Variante mit USt-Optierung
In dieser Variante wird davon ausgegangen, dass die EEG Familie Huber auf eine mögliche
Steuerbefreiung (Kleinunternehmerregelung) verzichtet und damit zur Umsatzsteuerpflicht
optiert. Im Falle der USt-Optierung unterwirft sich die EEG der Umsatzsteuerpflicht, was
bedeutet, dass zwar alle Ausgaben der USt unterliegen, jedoch die Vorsteuer (VSt) in Abzug
gebracht werden kann. Folgende Tabelle zeigt über einen Zeitraum von zwei Jahren (Grün-
dungsjahr + 1. Betriebsjahr) die E/A-Rechnung sowie die steuerliche Beurteilung der EEG.
JAHR 1 (2022) JAHR 2 (2023)
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Euro -USt / + VSt * Euro -USt / + VSt *
A. Einnahmen
Mitgliedsbeiträge 0,- 0,- 0,- 0,-
Stromverkauf 385,- -77,- 385,- -77,-
B. Ausgaben
Strombezug -275,- 0,- -275,- 0,-
Verwaltungsausgaben -100,- 10,- -50,- 10,-
Gewinn / Verlust 10,- -67,- 60,- -67,-
KÖSt (2022: 25 % und 2023: 24 %) -2,5 -14,4
Gewinn / Verlust nach KÖSt 7,5 45,6
* - Zahllast / VSt-Überhang
Wie zuvor beschrieben und in der Tabelle dargestellt ergeben sich die Einnahmen iHv 385,-
Euro aus dem Stromverkauf, welche sich zwischen dem Gründungsjahr und dem 1. Betriebs-
jahr nicht unterscheiden. Strombezug (275,- Euro) und Verwaltungsausgaben (100,- Euro)
bilden gemeinsam die Ausgaben und unterscheiden sich zwischen den beiden Jahren nur
dahingehend, dass im Gründungsjahr zusätzlich 50,- Euro an Gebühren für die Vereinsgrün-
dung angenommen wurden. Auf Basis der E/A-Rechnung errechnet sich für Jahr 1 ein
steuerlicher Gewinn von 10,- Euro. Von diesem sind 25 % KÖST iHv 2,5 Euro zu bezahlen.
Für Jahr 2 ergibt sich nach Abzug der Körperschaftsteuer (KÖSt) von 24 % ein Gewinn von
45,6 Euro.
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