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Umsatz
Auf Basis der innerhalb der EEG Gemeinde Huberdorf verrechneten jährlichen Strommenge
von 66.000 kWh und einem Energiebezugspreis von 13 Cent/kWh ergibt sich ein Jahresum-
satz von 8.580,- Euro.
Einnahmen & Ausgaben
Die Einnahmen der EEG Gemeinde Huberdorf setzen sich aus den jährlichen Mitgliedsbeiträ-
gen und dem Stromverkauf zusammen.
• Mitgliedsbeiträge/Grundeinlage: Alle EEG-Teilnehmer:innen sind ordentliche Ver-
einsmitglieder und leisten einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von je 30,- Euro. Es gibt
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keine Grundeinlage und auch keine außerordentlichen Mitglieder. Durch 9 unter-
schiedliche Mitglieder ergeben sich jährlich somit 270,- EUR an Mitgliedsbeiträgen. 23
• Stromverkauf: Der Stromverkauf entspricht dem Jahresumsatz der EEG und beträgt
jährlich 8.580,- Euro.
Die Ausgaben der EEG Gemeinde Huberdorf setzen sich aus den jährlichen Ausgaben für die
Vereinsverwaltung und dem Strombezug zusammen.
• Verwaltungsausgaben: Für die Vereinsgründung werden im ersten Jahr Gebühren
iHv 50,- Euro angenommen. Das Honorar für den Vereinsfunktionär wird jährlich mit
1.000,- Euro angenommen und beinhaltet laufende Verwaltungsaufgaben (Steuer-
erklärung, Organisation von Vereinssitzungen, laufende Abrechnung zwischen den
EEG-Teilnehmer:innen, usw.). Schließlich werden noch laufende Kosten von 200,-
Euro pro Jahr für Kontogebühren und Vereinshaftpflichtversicherung angenommen.
• Strombezug: Die Ausgaben für den Strombezug sowie für die Pacht betragen 6.600,-
Euro und errechnen sich durch die jährlich verrechnete Strommenge von 66.000 kWh
und einem Bezugspreis / ein Pachtentgelt von 10 Cent/kWh.
2.2 Steuerliche Beurteilung EEG Gemeinde Huberdorf
Auf Basis des zuvor beschriebenen Fallbeispiels erfolgt an dieser Stelle eine steuerliche
Beurteilung der EEG Gemeinde Huberdorf, wobei zwischen einer Variante mit USt-Optierung
und einer Variante ohne USt-Optierung unterschieden wird.
Annahmen
• Die PV-Anlage des Landwirts wird im Rahmen seines pauschalierten Betriebes ge-
führt, weshalb hier 13 % USt in Rechnung gestellt werden.
• Jener Haushalt, welcher PV-Überschuss an die EEG verkauft, wendet die Kleinunter-
nehmerregelung an, weshalb keine USt in Rechnung gestellt wird.
• Die PV-Anlage der Gemeinde (Volksschule) wird im Rahmen der Überlassung eines
Betriebes gewerblicher Art der EEG verpachtet, und dafür werden 20 % USt in Rech-
nung gestellt.
• Bei den laufenden Kosten wird angenommen, dass diese gänzlich 20 % USt unterliegen.
22 Mitgliedsbeiträge sind gemäß VereinsR 2001 sogenannte „unechte Mitgliedsbeiträge“, da es einen Leistungsaustausch gibt.
„Unechte Mitgliedsbeiträge“ sind USt-pflichtig.
23 Mitgliedsbeiträge werden nicht pro Zählpunkt, sondern pro Vereinsmitglied entrichtet.
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